Darf ich mein Kätzchen behalten?

Ob man in einer Wohnung Tiere halten darf, ergibt sich aus der Hausordnung (der alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben) und bei Mietwohnungen auch aus dem Mietvertrag.

Findet sich weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung eine Regelung zur Tierhaltung, so ist das Halten von üblichen Haustieren (insbesondere Katzen und Hunde) erlaubt. Bei exotischen Tieren (Schlangen, Leguane etc) ist jedoch immer eine gesonderte Erlaubnis notwendig, selbst wenn Tierhaltung grundsätzlich gestattet ist.

Kleintiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden (Singvögel, Fische, Meerschweinchen usw), sind hingegen immer erlaubt. Weder Hausordnung noch Mietvertrag können die Haltung solcher Tiere verbieten, weil sie kaum Schäden am Mietobjekt verursachen, oder die Nachbarn stören können.

Anderes gilt bei größeren Tieren: Hunde oder Katzen können (vor allem durch Geruchs- oder Lärmbelästigung) die Nachbarn sehr wohl beeinträchtigen. Passiert dies, obwohl die Haustierhaltung verboten ist, so liegt ein Kündigungsgrund vor. Ein „bloßer“ Verstoß gegen dieses Verbot, ohne Störung Anderer, berechtigt den Vermieter aber nicht zur Kündigung.

 
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