Immobilienversteigerungen - ein neuer Weg?

Das neu beschlossene Feilbietungsgesetz vom Mai 2008 ermöglicht es ab 01.01.2009 nicht nur gerichtlichte Zwangsversteigerungen, sondern auch freiwillige Feilbietungen von Immobilien durch befugte Gewerbetreibende durchzuführen.

Die Vorteile dieses neuen Vertriebsweges sind klar: Durch den festgelegten Auktionstermin ist das Verkaufsdatum bestimmbar und durch den Versteigerungsmodus kann der höchste erzielbare Preis lukreiert werden. Oftmals unbeachtet bleiben allerdings die Risiken. Eine private Feilbietung muss gut vermarktet werden um auch genug Bieter anzulocken und so einen echten Wettbewerb zu schaffen. Auch kann es vorkommen, dass der tatsächlich letzt gebotene Preis für ein bestimmtes Objekt unter dem durchschnittlichen Marktwert liegt. Dies allein deshalb, weil die Bieter das Objekt im Normalfall nicht so gut kennen wie bei einer klassischen Immobilienvermittlung, wo individuelle Besichtigungstermine maßgeschneidert angepasst werden können.

Allgemein lässt sich sagen, dass Immobilienauktionen eine gute und auch überlegenswerte Alternative zur klassischen Immobilienvermittlung sind, wenn es - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein sollte, das Objekt nach einem angemessenen Zeitraum an den Mann/die Frau zu bringen. Dennoch bleibt nach wie vor die alt bewährte Methode der Immobilienvermittlung der sicherste Weg für Käufer und Verkäufer.

 
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