Neues OGH-Urteil: Wer muss die Therme erhalten?
Neues OGH-Urteil: Wer muss die Therme erhalten?
In den letzten Jahren ergingen mehrere Urteile des Obersten Gerichtshofs zur Erhaltungspflicht des Wohnungsvermieters. Wer die Kosten der Erhaltung einer Therme zu tragen hat, war bisher jedoch unklar. Nun hat der Oberste Gerichtshof in einem viel beachteten Urteil entschieden:
Den Vermieter trifft KEINE Erhaltungspflicht für das Innere des Mietgegenstandes, sofern es sich hierbei nicht um ernste Hausschäden oder erhebliche Gesundheitsgefährdungen handelt. Allerdings kann der Mieter im Falle eines Mangels den Mietzins mindern.
Das gilt auch für die Therme: Der Mieter muss diese warten, im Mangelfall muss der Vermieter die Therme jedoch nicht erneuern/reparieren. Dann allerdings schuldet der Mieter weniger Mietzins.
Die jüngste Entscheidung des OGH (5 Ob 17/09z) finden Sie hier:



































