Vorteile beim Einsatz eines Immobilienmaklers
Der Berufsstand der Immobilienmakler wird oft skeptisch betrachtet. Dabei können Makler – wenn sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen – für Abgeber und für Abnehmer große Vorteile bieten.
Für den Immobilien-Abgeber, also den Verkäufer oder Vermieter, liegen die Vorteile eines Immobilienmaklers auf der Hand: Ein Makler übernimmt vor allem die professionelle Bewerbung des Objektes, auch auf Vertriebswegen, die einem Privaten gar nicht möglich sind: etwa auf der makler-eigenen Homepage und in der Geschäftsauslage; an der Immobilie selbst; auf sämtlichen gängigen Internet-Plattformen sowie in einer Auswahl an auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmten Printmedien. Weiters können gut organisierte Immobilienmakler Interessenten auch durch eine aktuell gehaltene Suchwunsch-Datenbank oder durch Kooperationen mit anderen Maklerbüros erreichen. Die Kosten für sämtliche Aktivitäten trägt bei einem seriösen Makler das Immobilienbüro selbst.
Neben dieser umfassenden Bewerbung des Objektes kommen dem Abgeber auch der Wissensvorsprung und die Erfahrung des Maklers zugute. Diese helfen, das richtige Preisniveau und den richtigen Abnehmer auszuwählen. Diese Erfahrung bietet auch Vorteile für den Immobilien-Abnehmer, also den Mieter oder Käufer: Denn bei einem guten Immobilienmakler können Sie Sich darauf verlassen, dass Sie nicht „die Katze im Sack“ kaufen. So können schon im Vorfeld alle wichtigen Informationen, wie Plan, Grundbuchsauszug und Betriebskostenabrechnungen zusammengesammelt, gesichtet und objektiv bewertet werden. Diese Äquidistanz, diese Unabhängigkeit, zu beiden Parteien, hilft auch im Falle etwaiger Streitigkeiten. Ein professioneller Makler kann als Vermittler auftreten und objektiv Lösungen anbieten. Und auch für Abnehmer gibt es kein Kostenrisiko: denn eine Provision wird nur dann fällig, wenn es zum Abschluss des Geschäftes kommt.
Daher ist es leicht verständlich und nicht verwunderlich dass in Österreich etwa 50% aller Immobilien-Transaktionen über Makler abgewickelt werden (und das obwohl sämtliche Gemeindewohnungen nicht durch Immobilienbüros vermittelt werden dürfen).



































