Wohnrechtsnovelle 2009
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Seit 1.4.2009 gilt Neues beim Richtwertmietzins, also bei jenen Altbau-Wohnungen, bei denen sich der Mietzins nach dem Mietrechtsgesetz bildet. Bisher wurden die Höchstgrenzen (Richtwerte) jährlich an die Inflation angepasst; in Zukunft soll das aber nur noch alle zwei Jahre passieren. (Bereits die Valorisierung für April 2009 wurde ausgelassen, die nächste Anhebung folgt also April 2010).
Eine zweite Änderung bringt die Wohnrechtsnovelle 2009 bei der Kaution: Die Vermieter sind nun gesetzlich verpflichtet das Geld der Kaution auf einem Sparbuch anzulegen und bei Rückstellung der Kaution auch die Zinsen an den Mieter weiterzugeben.
Es bleibt abzuwarten wie sich die Gesetzesänderung in der Praxis bewährt… |



































