LAGEZUSCHLAG

Ein Lagezuschlag ist nur bei Wohnungen zu berücksichtigen, bei denen der Richtwertmietzins anzuwenden ist.
Ein bedeutsamer Umstand für die Bewertung der Wohnung ist u.a. die Lage (Wohnumgebung) des Hauses, eine überdurchschnittliche Lage ermöglicht die Vereinbarung eines Lagezuschlages.
Der Lagezuschlag ist an zwei Voraussetzungen gebunden:

  • die Lage der Liegenschaft muss besser sein als eine "durchschnittliche" Lage, was nach "der allgemeinen Verkehrsauffassung" und "der Erfahrung des täglichen Lebens" beurteilt wird.
  • die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände sind dem Mieter schriftlich bis spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrages ausdrücklich bekannt zu geben.

Solche Umstände können etwa sein:

  • Lage im Grünen,
  • Verkehrsanbindung,
  • Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten,
  • Kindergärten und Schulen, etc.

Die Lagezuschlagskarte stellt die Lagezuschläge dar, die bei Wohnungen, denen der Richtwertmietzins zugrunde liegt, berücksichtigt werden können.

Auf der Lagezuschlagskarte der Abteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25) sind die unterschiedlichen Lagen in Wien farblich dargestellt. Bei einer durchschnittlichen Lage ist ein Lagezuschlag nicht zulässig. Was eine durchschnittliche Lage ist, wird nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens beurteilt.

Lagezuschlagszonen

Kein Lagezuschlag
Teile des 2., 3., 5., 7., 9., 10., 11., 12., 14., 15., 16., 17., 18., 20., 21., 22., und 23. Bezirks

0,24 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche
Teile des 2., 3., 10., 12., 15., 16., 20., 21., 22. und 23. Bezirks

0,60 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche
Teile des 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 12., 13., 14., 16., 17., 18., 19., 22. und 23. Bezirks

0,96 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche
Teile des 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 13., 16., 17., 19. und 23. Bezirks

1,32 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche
Teile des 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 13., 18., 19. und 23. Bezirks

4,11 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche
1. Bezirk

Lagezuschlagskarte_Wien

In der Abfrage können Sie den Lagezuschlag pro Quadratmeter Nutzfläche für jede Wiener Adresse durch genaue Angabe der Straße/Gasse und der Orientierungsnummer für den Zeitraum seit Inkrafttreten des Richtwertgesetzes (1. März 1994) bis heute abfragen. Lagezuschlagabfrage in Wien

Zuständigkeit für Lagezuschläge in Wien:

Technisch wirtschaftliche Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Bereich A
Telefon: + 43 1 4000-25111
Fax: + 43 1 4000-99-25026
E-Mail: post@ma25.wien.gv.at
Dienstag und Donnerstag 8 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung

 
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