|
Ein Umzug nach bzw. innerhalbWiens oder die Änderung des Hauptwohnsitzes macht eine Anmeldung mittels Meldezettel (Link untenstehend) innerhalb von drei Tagen erforderlich (Meldepflicht). Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden möchten, kann Ihr alter Hauptwohnsitz von der Meldebehörde gleich mit abgemeldet oder in einen Nebenwohnsitz umgemeldet werden. In folgenden Fällen ist eine Neuanmeldung bzw. Anmeldung nicht notwendig, wenn Sie bereits eine aufrechte Meldung in Österreich besitzen:
Weitere Information wie Umzugs-Checklisten finden Sie in der Rubrik "Service". |
|
|




































